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AGB

Aktuelle Version gültig seit November 2007

I. Vertragsgegenstand
1. Die Firma Carsten Zimmer, Jahnstraße 6-4, 69207 Sandhausen, im folgenden
www.gefunden-werden.net genannt, erbringt Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinen-Marketing mit dem Ziel, die Webseiten seiner Kunden unter Top - Ergebnissen der wichtigsten Suchmaschinen (Google, Yahoo, MSN)zu platzieren und dem Kunden so qualifizierte Besucher auf seine Webseiten zu leiten.
2. Für alle Vertragsverhältnisse
www.gefunden-werden.net und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von www.gefunden-werden.net schriftlich bestätigt werden.

II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform; zu ihrer Wirksamkeit ist die schriftliche oder elektronische Bestätigung von www.gefunden-werden.net erforderlich.
2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn www.gefunden-werden.net ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
4. Mitarbeiter und / oder Beauftragte von www.gefunden-werden.net können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Garantieerklärungen bezüglich der zu erreichenden Besucherzahlen abgeben.

III. Leistungsbeschreibung
www.gefunden-werden.net Suchmaschinenoptimierung:
1. www.gefunden-werden.net optimiert die Homepage und weitere vereinbarte Webseiten des Auftraggebers und erstellt Information Seiten im Hinblick auf eine verbesserte Positionierung in den Suchergebnisseiten der wichtigsten Suchdienste während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Optimierung wird für mit dem Kunden vereinbarte Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, im folgenden Keywords genannt, vorgenommen.
2. www.gefunden-werden.net meldet die optimierten und erstellten Seiten manuell in ausgewählten kostenlosen Suchdiensten an. Wird darüber hinaus auch die Anmeldung in kostenpflichtigen Suchdiensten vereinbart verfährt www.gefunden-werden.net ebenso und setzt den Kunden über die getätigten kostenpflichtigen Einträge in Kenntnis und reicht die Kosten an den Kunden weiter. Darüber hinaus meldet www.gefunden-werden.net die Seiten in weiteren Verzeichnissen manuell und maschinell an.
3. Die Zusammensetzung der abrechnungsrelevanten Suchdienste kann sich nach den Marktgegebenheiten ändern. Sie kann sich insbesondere dadurch ändern, daß andere, besser im Markt positionierte Suchdienste angeboten werden, durch die weniger relevante Suchdienste ersetzt werden. Die mit dem Kunden vereinbarte Anzahl an Suchdiensten, für die die Optimierung vorgenommen wird, bleibt davon unberührt.
4. Als abrechnungsrelevante Top - Positionen werden die vereinbarten Suchergebnisse nach einer Suchabfrage der vereinbarten Keywords (Keywordkombination) bei Google.de (es sei denn, es werden explizit andere Länder angeboten und abgesprochen) definiert. Dabei zählen nur nicht-bezahlte Ergebnisse. Darüber hinaus zählen für Keywords einer Sprache nur die Seiten, die in der entsprechenden Sprache erstellt sind, sofern die einzelnen Suchdienste eine derartige Auswahlmöglichkeit anbieten.
5. Eine Top - Position ist dann erreicht, wenn eine der von www.gefunden-werden.net optimierten oder erstellten Seiten unter den vereinbarten Suchergebnissen eines vereinbarten Suchdienstes gelistet wird.
6. www.gefunden-werden.net kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. www.gefunden-werden.net wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben.
7. Der Auftraggeber erhält keine Exklusivität für Begriffe.
8. Zur Erhöhung der sogenannten "Link popularity" und "Link relevancy" werden in offener dezenter Form angebracht als auch extra Seiten erstellt.
Nach Absprache wird ein Link auf die Seiten von www.gefunden-werden.net angebracht.

IV. Gewährleistung und Garantie
1. www.gefunden-werden.net übernimmt die Gewähr dafür, daß die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.
2. Suchmaschinenoptimierung-Hamburg.de gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
3. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von www.grundschuld.net liegen. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.
4. www.gefunden-werden.net kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen.

5. Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadenersatzansprüche gilt Absatz X. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
6. Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber gefunden-werden.net gerügt hat und daß die Mängel auf den Leistungen von www.gefunden-werden.net beruhen.

V. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
1. www.gefunden-werden.net stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an den von ihr erstellten Seiten und Inhalten zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt sind.
2. Meldet www.gefunden-werden.net die Seiten im eigenen Namen an, erhält der Kunde keine Nutzungsrechte an der Domain.
3. Die Kosten für die Reservierung und das Hosting zusätzlich eingerichteter Domains trägt www.gefunden-werden.net während der Vertragslaufzeit.
VI. Preise, Zahlungen, Fälligkeit
1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
2. Für Leistungen, die www.gefunden-werden.net nicht am derzeitigen Geschäftssitz (z. Zt. Sandhausen, Nähe Heidelberg) erbringen kann, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. PKW-Fahrten werden mit 0,58 ? pro Kilometer, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Hotelkosten nach Aufwand, Verpflegung nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen berechnet.
3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Die Rechnungsstellung von kostenpflichtigen Suchdienst-Einträgen erfolgt nach Abschluss der Einträge. www.gefunden-werden.net sich vor, von Personengesellschaften die Gebühren für die Anmeldungen im Voraus zu verlangen.
5. Die Rechnungsstellung der Optimierung erfolgt halbjährlich im Voraus. Die erste Rechnung wird bei Auftragseingang fällig.
6.www.gefunden-werden.net kann ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Der Mindestzinssatz beträgt unabhängig davon 7 %. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt unberührt.

VII. Vertragslaufzeit, Kündigung
1. Die Dienstleistung Suchmaschinenoptimierung wird auf mindestens 6 Monate oder bis zum Erreichen der vereinbarten Ziele abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 6 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
2. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch www.gefunden-wrden.net liegen unter anderem vor, wenn
i. der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet
ii. Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird
iii. der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.
3. Ein wichtiger Grund wird vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.

VIII. Verantwortlichkeit, Freistellung
1. www.gefunden-werden.net prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
2. www.gefunden-werden.net behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien verstoßen. www.gefunden-werden.net führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten / enthaltenen Inhalte durch.
3. Der Auftraggeber stellt www.gefunden-werden.net hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, daß der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
4. www.gefunden-werden.net ist berechtigt, die im Namen seiner Kunden erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, daß sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn www.gefunden-werden.net von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

IX. Mitwirkung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit www.gefunden-werden.net die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von www.gefunden-werden.net unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt www.gefunden-werden.net auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, daß keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von www.gefunden-werden.net vorliegen, kann www.gefunden-werden.net den Aufwand in Rechnung stellen.
3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist www.gefunden-werden.net von der Leistungspflicht befreit. Leistet www.gefunden-werden.net dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
4. Sollte www.gefunden-werden.net von Seiten des Auftraggebers kein FTP-Zugriff gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).
5. www.gefunden-werden.net ist nicht ohne Absprachen berechtigt, nach Auftragseingang durch den Kunden dieses Auftragsverhältnis auf den Webseiten von www.gefunden-werden.net nach außen zu kommunizieren. Über Details des Auftrags wie die Höhe des Auftragsvolumens, vereinbarte Keywords etc. vereinbaren die Parteien stillschweigen.

X. Haftung
1. www.gefunden-werden.net haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt.
2. www.gefunden-werden.net leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:
i. Bei Vorsatz in voller Höhe.
ii. Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte.
iii. In anderen Fällen nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, daß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen und zwar in allen Fällen auf Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens, jedoch beschränkt:
bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme
bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Jahresvergütung für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr.
3. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn www.gefunden-werden.net die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von www.gefunden-werden.net nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.
4. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet www.gefunden-werden.net nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, daß diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

XI. Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von www.gefunden-werden.net oder im Auftrag von www.gefunden-werden.net handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während fünf Jahren über das Vertragsende hinaus.

XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Heidelberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.